Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 26. April unter anderem die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro beschlossen. Bisher lag die Sofortabschreibungsgrenze bei 410 Euro.
Die neue Wertgrenze zur Sofortabschreibung gilt für nach dem 31. Dezember 2017 angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Quelle und Detailinformationen:
Deutscher Bundestag - bundestag.de